Zitat:
Zitat von Icing
Das ist falsch. Beim C1E ,den man ja nach der Umschreibung für den alten Dreier erhält, spielt der Abstand der Achsen keine Rolle mehr. Das war einmal.....
Nur darf das Zuggesamtgewicht 12t nicht überschreiten und der Hänger darf nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein.
Habe seit ein paar Jahren schon einen Hänger mit knapp 2m Achsabstand und war damit schon in einer Kontrolle. Also ein Zweiachser ist überhaupt kein Problem mehr... 
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Hallo Gernot,
ich sag ja, man lernt jeden Tag noch etwas dazu. Das war mir jetzt wirklich neu. Das heißt also ich darf auch so einen Drehschemelanhänger fahren ?
Viele Grüße
Wolfgang