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Alt 22.07.2010, 22:34
Udo
Gast
 
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Hi,
hier mal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog.
Gruß Udo



Fahren unter Alkoholeinfluss

* Promillesatz von 0,81 ‰ – 1,00 ‰ - Vorladung - Dagvaarding
* Promillesatz von 1,01 ‰ – 1,30 ‰ - Vorladung - Dagvaarding
* Promillesatz von 1,31 ‰ – 1,60 ‰ - Vorladung - Dagvaarding
* Promillesatz über 1,60 ‰ - Vorladung - Dagvaarding

Maximalgeschwindigkeit auf dem Wasser mit einem kleinen Schiff (< 86m)

* Überschreitung bis 6 km/h - 60 Euro
* Überschreitung von 6 bis 15 km/h - 90 Euro
* Überschreitung von 15 bis 25 km/h - 130 Euro
* Überschreitung ab 25 km/h - Staatsanwaltlich festgelegt - Om-transactie

Schnelle Motorboote (kleine Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können)

* Fahren während die steuernde Person jünger als 18 Jahre alt ist. - 130 Euro
* Boot ist nicht mit Sicherheitsfahrschaltung ausgerüstet. - 150 Euro
* Als Schiffsführer die Sicherheitsfahrschaltung nicht benutzen. - 150 Euro
* Als Schiffsführer oderEigentümer/Halter Boot nicht registriert. - 90 Euro
* Als Schiffsführer oder Eigentümer/Halter keinen Registrierungsbeleg an Bord haben. - 60 Euro
* Als Schiffsführer oder Eigentümer/Halter an der Schifffahrt ohne tauglichen Feuerlöscher teilnehmen. - 90 Euro

Als Schiffsführer eines Schiffes auf Binnenwasserstraßen

* Fahren ohne gültigen Führerschein. - 360 Euro
* Nach Aufforderung nicht den Führerschein oder ein vergleichbares Dokument vorzeigen. - 60 Euro
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