Hi,
hier mal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog.

Gruß Udo
Fahren unter Alkoholeinfluss
* Promillesatz von 0,81 ‰ – 1,00 ‰ - Vorladung - Dagvaarding
* Promillesatz von 1,01 ‰ – 1,30 ‰ - Vorladung - Dagvaarding
* Promillesatz von 1,31 ‰ – 1,60 ‰ - Vorladung - Dagvaarding
* Promillesatz über 1,60 ‰ - Vorladung - Dagvaarding
Maximalgeschwindigkeit auf dem Wasser mit einem kleinen Schiff (< 86m)
* Überschreitung bis 6 km/h - 60 Euro
* Überschreitung von 6 bis 15 km/h - 90 Euro
* Überschreitung von 15 bis 25 km/h - 130 Euro
* Überschreitung ab 25 km/h - Staatsanwaltlich festgelegt - Om-transactie
Schnelle Motorboote (kleine Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können)
* Fahren während die steuernde Person jünger als 18 Jahre alt ist. - 130 Euro
* Boot ist nicht mit Sicherheitsfahrschaltung ausgerüstet. - 150 Euro
* Als Schiffsführer die Sicherheitsfahrschaltung nicht benutzen. - 150 Euro
* Als Schiffsführer oderEigentümer/Halter Boot nicht registriert. - 90 Euro
* Als Schiffsführer oder Eigentümer/Halter keinen Registrierungsbeleg an Bord haben. - 60 Euro
* Als Schiffsführer oder Eigentümer/Halter an der Schifffahrt ohne tauglichen Feuerlöscher teilnehmen. - 90 Euro
Als Schiffsführer eines Schiffes auf Binnenwasserstraßen
* Fahren ohne gültigen Führerschein. - 360 Euro
* Nach Aufforderung nicht den Führerschein oder ein vergleichbares Dokument vorzeigen. - 60 Euro