Thema: konkurs
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  #12  
Alt 17.08.2010, 18:47
Bernhard
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sicherungseigentum

ich denke da ist das östereichische recht vom deutschen abweichend. sicherungseigentum an einer beweglichen gebrauchten sache kannst du nur begründen indem du es in den eigenen tresor, oder ein eigenes lager bringst. also ein gebrauchtes trum kannst als bankmäßige sicherheit praktisch nicht verwenden. somit fallen nur die boote aus der masse (so heißt es in österreich) die nachweislich nur zur vermittlung bei ihm im geschäft standen. (exzendierungsklage?) d.h. du als rechtmäßiger eigentümer mußt vor gericht dein eigentum nachweisen. beim gemeinschuldner (österreichischer ausdruck) ist aber so denke ich nicht wirklich viel zu holen, die neuboote die nicht bezahlt sind, sind vermutlich unter eigentumsvorbehalt der produzenten geliefert worden, oder wenn eine bank den ankauf finanziert hat, dann wurde dieser eigentumsvorbehalt vermutlich mittels vertrag über die übertragung des eigentumsvorbehaltes an die finasnzierende bank übertragen. die museumsstücke, die sich im laufe der jahre dort angesammelt haben, werden nicht recht viel bringen. auch kann ich mir nicht vorstellen, dass der masseverwalter eine weiterführung anstreben wird. dazu ist der standort einfach nicht schön genug. oder willst du ein boot in einem grindigen geschäft kaufen?

ich denke es wird entweder eine versteigerung geben, auf der der masseverwalter auf vielem sitzen bleiben wird, stichwort wikingmuseum) und dann wird zugesperrt.
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