nein, bei uns können Mobilien sicherungsübereignet werden (KFZ, Maschinen etc.).
Sollte Teile mit dem Grundstück verbunden sein, könnte es ein anderes Problem geben - Zubehörhaftung gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks
Übergabe benötigt man nur bei einer Verpfändung, hier könnte es dann wirklich Unterschiede zwischen A und D geben. Kann ich leider nicht beurteilen. Das würde aber bedeuten, dass Ihr keine Sicherungsübereignung als Sicherheit kennt. Denn mit der sicherungsübereigneten Maschine soll der Unternehmer normalerweise auch produzieren. Im Banktresor bringt sie beiden Parteien nichts.
(losgelöst vom Eigentumsvorbehalt

)