Kann schon sein, dass es in A anders ist - bei uns bedeutet Sicherungsübereignung - wie Thomas schon geschrieben hat - das die sicherungsübereignete Sache eben nicht übergeben werden muss.
Danke für die Erklärung! In Austria ist doch einiges anders im Rechtssystem.
Bist Du Jurist, Bernhard?
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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