Mal zur Info:
Kl 3 (alt) umfasst Kraftfahrzeuge mit einem zGG bis 7, 5 to und 1-Achsige Anhänger (Achsabstand weniger als 1 Meter).
im Umtausch wird das dann
BE - KFZ- 3,5 to + Anhänger (d.h. auch Mehrachsige anhänger)
C1E - KFZ - 7,5 to + Anhänger (aber nur bis 12 to zulässiges Zuggewicht)
und auf Antrag
CE mit Einschränkung Zugfahrzeug 7,5 to + 11 to 1-Achsanhänger
nur der CE ist bislang auf 50 Jahre befristet.
der C1E gilt weiter...
und
der mehrachsige Anhänger (Achsabstand über 1 M) ist nur mit einem Scheckkartenführerschein erlaubt.
Gruß
Marcus
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