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Zitat von Jürgen 38
Hallo
habe da eine frage wenn ich einen Motor von Deutschland kaufe kann ich den in Österreich anmelden wenn ja auf was muß ich achten beim kauf
mfg
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Hallo Jürgen,
Neu oder gebraucht??? Alles ist sehr einfach, wenn Du aus A in D einen Outboarder für deren Benutzung in A kaufst und diesen in A zulassen möchtest.
Neu-Kauf in D vom Händler: mit Rechnung + Quittierung, die MWST wird in D bezahlt. Auf Mitgabe der Bedienungsanleitung und des Garantiescheins achten.
Gebrauchtkauf in D vom Händler: mit Rechnung + Quittierung + Bescheinigung der Wartungen. Auf Mitgabe der Bedienungsanleitung achten.
Gebrauchtkauf in D von Privat: nur mit Kaufvertrag (Name + Adresse aus dem Personalausweis vom Verkäufer aufschreiben!) + Quittierung, jd. wird keine MWST fällig. Überprüfen wo der Motor vorher gelaufen ist bzw. zugelassen wurde, warum? es könnte sich ja um Hehlerware handeln. Auf Mitgabe der Bedienungsanleitung und ev. Bescheinigungen der Wartungen achten, wann wurde z.Bsp. die letzte große Wartung gemacht? Wie ist der Zustrand vom Impeller. Ev. auf einen Probelauf deswegen bestehen. Ist der Motor außerhalb der EU gelaufen, dann bitte die Einverzollungsunterlagen mitfordern.
Achtung: auf Quittierung der Bezahlung achten, denn nur so ist die Eigentumsübereignung belegt.
Bei Motoren ab ca. Baujahr 2000 muß die EU-Homologation möglich sein, da heutige Motoren in A den EU-Vorschriften entsprechen müssen, genaues Datum ist mir aber nicht bekannt. Vielleicht wissen die Österreicher hier etwas genaueres?