Freund Sven hat aber erst die Ummeldung des in A zugelassenen Trailers nach D vor sich. In A kennt man nur einen einheitlichen Anhänger, nicht einen speziellen Bootstrailer und schon garnicht eine Extra 100 kmh Zulassung. Dies wird dort anders geregelt als in D.
So muß er es machen:
1. TÜV Gutachten des Trailers anhand der österr. Papiere, ev.Nachrüstung für deutsche 100 kmh Zulassung (Reifen dürfen dann nicht älter als 6 Jahre sein). Bei dieser Abnahme muß der Trailer auch 2 Keile an Bord haben. Unbedingt darauf achten, das der Trailer den Vermerk für Sportgeräte (hier Boote) bekommt, sonst kann er nicht steuerfrei mit grüner Nummer zugelassen werden auf der Zulassungsstelle, und wird haftversicherungsplichtig. TÜV Kostenpunkt ca. € 90,00.
2. Zulassungsstelle: TÜV Gutachten vorlegen samt der österr. Zulassungspapiere. Die österr. Zulassung wird ungültig gemacht und läuft den amtlichen Weh via Felnsburg nach A zurück, unbedingt auf Kopien der Unterlagen achten und diese dann dem Verkäufer zurücksenden mit seinen Nummertafeln. Dann folgt die deutsche Zulassung an Hand des TÜV-Gutachtens. Kostenpunkt um die € 50-60,00, Wahlnummer ev. mit Mehrkosten. Trailer muß nicht kann aber haftversichert werden (kostet nur eine Bagatelle), was besonders wichtig ist wenn er unangekuppelt am Zugfahrzeug ist und da verunglückt z.Bsp. wegrollt und Schaden anrichtet.
Danach darf er mit dem Trailer mit oder ohne Boot auf deutschen Straßen fahren, und kann sich um die Abnahme und Zulassung des Bootes kümmern. Das Boot darf vorher nicht auf deutschen Gewässern gefahren werden, die zulassungsplichtig sind (z.Bsp. Rhein). Außerdem benötigt er dann jemanden an Bord mit SBF binnen, bevor er seine eigene SBF Befähigungen hat.
Geändert von DieterM (10.11.2010 um 14:04 Uhr)
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