Wenn ein Boot nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde muß dies CE-Konformität auch als Zeichen auf dem Typenschild am Boot angebracht sein. (Auf dem ist, nebenbei, ja auch das Baujahr vermerkt.)
Ansonsten ist die Konformitätserklärung Baumusterbezogen und bezieht sich nicht auf ein einzelnes Boot, sofern dies nicht außerhalb der EU nach nicht CE-konformen Richtlinien gebaut wurde und dann nachträglich in einer Einzelprüfung zertifiziert wurde.
Dies dürfte schon aus Kostengründen bei Schlauchbooten kaum der Fall sein
Es reicht also vollkommen aus mit einer Kopie dem WSA bei der Anmeldung nachzuweisen daß das Bootsmuster nach CE-Richtlinien produziert wurde, denn alleine darum geht es.
Grüße
Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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