Recht du hast
Aber bei einem Boot welches vor Bj 6.98 ist, hat mich noch keine Stelle um den Beweis gefragt ob es vielleicht erst nach dem 6.98 in die EU eingeführt wurde.
Bei in der EU hergestellten Booten braucht man sich da wohl auch keine Gedanken machen.
Ausserdem ist dieser Beweis zu erbringen zu dem Zeitpunkt des Einfuhrs. Das heist zB wenn du ein Boot importierst aus dem EU Ausland.
Dann fallen auch Steuer, Zoll an.
Kauft man das gebrauchte Boot von jemanden in D bzw von einer Person oder Firma in der EU, wüsste ich nicht warum dieser Beweis nochmals erbracht werden muss.
Den ösis reicht das aber wohl nicht...warum auch immer.
gruss
peter