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Alt 11.03.2011, 08:57
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Jein, ein Kaufvertrag reicht zwar als Beweis, dass das Boot in der EU war, aber nicht, dass "in Verkehr gebracht wurde".
Das hat ev Zollrechtliche Konsequenzen, hat aber mit der ganzen CE-Geschichte nix zu tun.
Das ist der springende Punkt, "in Verkehr gebracht" wurde ein Boot, wenn es zB schon mal im EU-Raum zugelassen war.

Und wenn das Boot in der EU hergestellt wurde, heißt das noch lange nicht, dass es eine CE hat, wenn es zB für den Nicht-EU-Raum gedacht war.

Gerade weil eben dieses Thema in DE und auch anderswo stiefmütterlich behandelt wurde, hat sich niemand so recht darum gekümmert, was sich aber in nächster Zeit eben ändern kann.

Hier kommen vermutlich so einige Probleme auf deutsche Bootsbesitzer zu, die ihr Boot verkaufen wollen, aber keine CE haben.
Es wird vermutlich in nächster Zeit beim Bootskauf genauer auf diese CE geschaut.

Die Österreicher haben da sogar einen Vorteil, weil sie eben durch die bisherige genauere Kontrolle jetzt weniger Probleme damit haben, da die meisten eine CE habe, bei der OÖ Landesregierung zB beim Akt sogar Kopien hinterlegt werden.
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