Zitat:
Zitat von ferdi
in d ist es ja momentan so, wie wenn man ein auto ohne fahrzeugbrief anmelden wollte. .
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...du meinst die CE Herstellererklärung dient bei Booten als allgemeine Betriebserlaubniss (ABE)?
Der Grund warum in Ö diese CE Herstellererklärung in Schriftform vorliegen muss beim Anmelden und in D reicht nur die Nummer dieser, könnte auch sein das:
...man in D Zugang hat zu den CE Zertifikationen anhand der angegebenen Nummer in den entspr Behörden/Vereinen. Dieses wäre natürlich einen weiten Schritt vorraus...vor Ö.
Denn in dem Falle wäre eine Dokufälschung ausgeschlossen, und es gibt viel weniger Verwaltungsaufwand.
Falls man in D die Herstellerangaben mit den Angaben vom anzumeldenden Boot garnicht überprüft (von Booten die vorher in der EU im Umlauf waren)..hätte hier in D noch nie eine ein Prob gehabt sein Boot an zu melden ....welches aber über das Typenschild mit der Nummer verfügt!
Das glaub ich aber weniger.
gruss
peter