Also, so drei oder vier Kleinigkeiten habe ich schon mal vergessen...
Man merkt aber, dass die Liste von Festrumpffahrern (Z-Antrieb) und Kabinenbootskippern (Toilette) geschrieben wurde. Einiges kann man für Schlauchbootfahrer streichen, dann wiederum fehlt was für zerlegbare Boote:
§ 76: Slipräder nach dem Einsetzen ins Wasser abnehmen - sonst gehts nie in die Gleitfahrt!
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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