Es ist ganz einfach:
Wenn du Nachweisen kannst, dass das Boot vor dem Juni 1998 im EU Raum zugelassen war, brauchst nix.
Wenn nicht, gilt das Boot als "Neu in Verkehr gebracht" und dann brauchst eine CE.
Beim Gutachten eines Zivilingeneurs wäre ich gespannt, was das kostet.
Ganz wichtig: Rufe Herrn Straßer (nur ihn verlangen!) von der Landesregierung (Schifffahrtsabteilung) an, besprich deinen Fall mit ihm, ev hat er eine andere Lösung.
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