Zitat:
Zitat von David S
Also in meinen Bootspapieren (WSV) gibt es einen vorgesehenen Platz der mit der Überschrift "2. Motor" versehen ist. Daraus würde ich schliessen, dass zwei Motoren pro Boot zulassungsfähig sind. Dazu müssen es aber wohl in der Tat zwei Motoren sein.
Ist aber nur eine Vermutung von mir...
David
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Das ist richtig!
Mein 2. Motor, kleiner Hilfsmotor, ein HONDA BF2 L (Gewicht ca. 14 kg), ist aber nicht registriert worden in der WSA Zulassung bzw. auch nicht im Flaggenzertifikat vom BSH, weil er nur auf ganz besonderen Touren sicherheitshalber an Bord kommt und meiner Auffassung nach eine Registrierung nicht zwingend nötig ist.
Im Fall von Christian geht es aber nicht um zwei Outboarder mit unterschiedlichen Leistungen, sondern lediglich um einen mit erhöhter Leistung, den er in D so nicht fahren darf ohne SBF Bootsführerschein. Mitsamt dem Boot kann er diesen zulassen auf seinen Namen, kein Problem. In HR kann er diesen 8 PS Motor schon fahren, aber nur mit dem dortigen kroatischen Küsten-Patent. Darin sehe ich für deutsche Wassersportler aber keinen Vorteil, da die Ausbildung schwach ist im Vergleich zur deutschen Ausbildung, und die heutigen dortigen Kosten nur geringfügig günstiger sind mit dem deutschen SBF See, der im Gegensatz zum kroatischen Küstenpatent nicht nur in dortigen kroatischen Gewässern gültig ist.
Die Frage ob die deutsche Boots-Haftversicherung - pflichtig in HR ab 15 KW aber dringend empfohlen - mit einem kroatischen Küstenpatent von ihm gefahren werden darf, muß er mit seiner deutschen Versicherung klären. Siehe auch hier
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