Hallöchen,
nach meiner Meinung - schon seit Jahren - regelt die Beleuchtung folgende Regelwerke.
- europäische Verordnung (EG) 764_2008, Anerkennung von Produkten aus anderen EU Ländern
- BinSchStrO. hier z.Z. Seite 14 (Punkt 26) Begriffsbestimmung §1.01 und § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (S.67)
- Bordlichterverordnung, hier §3 Ausnahmen
Hier ist auch geregelt ob Lampen aus anderen EU Mitgliedsländern anerkannt werden müssen.
Die BinSchStrO unterscheidet in D nicht zwischen E-Motor und Verbrennungsmotor, sondern zwischen Segel, Maschinenantrieb und Muskelantrieb. Damit gilt für den E-Motor das selbe wie für den Verbrennungsmotor. Es gibt eine Ausnahme. Motoren die nur für Rangierarbeiten (kleinen Ortsveränderungen) genutzt werden.
Hans
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