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Neues vom MSVÖ Patent
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8
24.12.2011, 10:39
kerlchen
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Zitat :
Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen
Fahne
das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.
Ich will gar nicht wissen wer so etwas schreibt
unser Lehrer vom FB 2 hat immer gesagt
""eine Fahne hat man und eine Flagge führt man ""
....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....
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Beste Schlaucherl Grüße
Herwig
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