Hallo,
Das sind jetzt aber 2 Paar Schuhe. Das eine sind die nationalen Fuehrerscheinbestimmungen, also wann wie wo darf gefahren werden. Also was ist fuehrerscheinfrei, was nicht.
Die Info vom MSVÖ betrifft nur den führerscheinpflichtigen Teil des ganzen. Welcher Führerschein ist notwendig. Da schreiben sie:
In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972).
Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder:
ein italienisches Patent oder
ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder
eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen.
Kroatische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn der Inhaber die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt.
Mehr weiss ich dazu auch nicht, allerdings ist der MSVÖ diesbezueglich schon eine sehr zuverlaessige Quelle. Schon alleine weil diese Bestimmungen ja gegen seine Interessen sind
:sonne:
CU
martin