Hallo Freunde,
seit Jahrzehnten wird dieses Tema immer wieder hochgespielt, was soll diese Diskusssion? Da gab es noch nie Probleme!
Fährst Du mit Deinem Boot ins Ausland, dann benötigst Du eine deutsche Bootszulassung auf Deine Person und Deinen deutschen Wohnsitz um auch Dein Eigentum nachzuweisen, wenn Du mit Boot ins Ausland fahren möchtest. Dazu gibt es nach Wahl
- die amtliche WSA Zulassung (für Binnenwasserstraßen vorgeschrieben),
- die amtliche Bodensee Zulassung (für den Bodensee vorgeschrieben)
. das amtliche Flaggenzertifikat ( für alle Gebiete Binnen und Ausland jd. nur für deutsche Staatsbürger),
- die beiden Verbands Zulassungen vom DMYV und ADAC (gültig für Binnenwasserstraßen und Ausland). Bei dem Autoverein hat dieses Dokument den schönen Namen IBS nund verspricht besondere Internationalität.
Als mehrere jahrzehnte alter Wassersportler ist mir nicht bekannt, das man mit einer amtlichen Zulassung oder einer Verbands Zulassung irgendwo in Europa Schwierigkeiten bekommen hatte, auch nicht im früheren Yugoslavien. Lediglich in der Schweiz wird es erforderliche für den deutschen Bootsfahrer eine nach einer Bootsprüfung eine befristete schweizerische amtliche Boots-Urlaubszulassung zusätzlich zu beantragen.
Die verschd. Boots Zulassungen unterscheiden sich lediglich nach den Kosten, wobei die Bootszulassung am Bodensee besonders teuer ist aber auch mit einer Bootsabnahme und begrenzten Motoren kombiniert wird.
Ferner muß der Bootsbesitzer eine Reihe von ausländischen Vorschriften erfüllen die je nach Land unterschiedlich sein können:
- Sicherheitsausrüstungen (z.Bsp. u.A. Österreich, Italien, Kroatien, Frankreich)
- Haftversicherungen für das Boot je nach Motorstärke
- das nötige Befähigungspapier für das Führen des Bootes und ev. den UKW Funk haben
usw.
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