Nee, da habe ich mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt.
Ich vermute, dass die 15 PS Regelung für beide Gewässerarten gilt, aber das wissen andere hier sicher besser.
Ich meinte, dass ich mit 15 PS dann nicht auch noch den SBF See benötige. Da mich die Küstengewässer nicht reizen, ist mir der Aufwand alleine für die Option Schlei zu viel.
Ich mache den Schein neben der Notwendigkeit vor allem auch zur Sicherheit. Auf den Rheinsberger Gewässer gibt es viele Charterbootfahrer, die dann nach wohl nur einer kurzen Einweisung fahren, dass es mir graust. Ich wollte wissen, was man denen erzählt, damit ich dann mit meinem kleinem Böötchen in die richtige Richtung flüchte.
Viele Grüße
Peter
|