Zitat:
Zitat von schwarzfahrer
Na laut wsa braucht man nur im binnenbereich und Gewässern ne Kennzeichnung und für See nicht ....... Zumindest nich bei schlauchis . Somit bin ich raus aus der Nummer , zumal ich eh nur auf der Ostsee rumeier und die Elbe bis Hamburg eh auch Seengebiet ist ........ Geil ...... Und verkaufen kann ich das ja auch an der See da fragt dann auch niemand nach dem Zettel ....... Lach
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Ich muss dich enttäuschen, auch auf See bist du nicht raus, da nach deinen Angaben das Boot Baujahr 2000 ist und zu dem Zeitpunkt war es Vorschrift, das nur Waren mit CE Kennzeichnung und Erklärung in Umlauf gebracht werden dürfen:
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Die CE ist der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen, hier also der WaPo bei einer Kontrolle.
Also immer eine Kopie der CE mitführen, das Boot darf sonst Beschlagnahmt werden. Wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht kann ich nicht sagen, aber vielleicht weiß jemand anderer da Rat.