Unsere Erfahrungen bzw. der aktuelle Stand:
Die CE unseres ersten Bootes lag auch zuerst nicht vor. Hat der Verkäufer aber noch besorgt. Die CE kam von Sacs aber nicht als "Original" (wie auch immer man sich das vorstellt), sondern als allgemeingültige PDF zum selbstausdruck. Egal, das WSA hat es akzeptiert und auch der neue Besitzer hat, soweit ich weiß, ohne Probleme umgemeldet.
So, nun zum Thema Ummeldung. Da sieht es so aus:
Wurde das Boot zum letzten mal VOR 2003 beim WSA angemeldet, brauchst Du zur Ummeldung zwingend (zumindest in Duisburg) eine CE.
Die Begründung ist klasse:
Es war zwar bereits ab 1998 (??) eine CE erforderlich, dieses wurde aber bis 2003 (oder 2004) NICHT kontrolliert.

Der Umstand, dass Dein Boot angemeldet war, reicht also nicht um zu erkennen, ob das WSA schon mal eine CE gesehen hat. Also verlangt das WSA eine CE, wenn das Boot das letzte Mal vor 2003 zugelassen wurde, und das Boot jünger als 1998 ist.

Wenn es danach angemeldet / umgemeldet wurde, KANN auf die Vorlage der CE verzichtet werden.
So der Stand der Dinge, entsprechend unseren eigenen Erfahrungen, nicht vom Hörensagen her !!"
Gruß Rüdiger