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Alt 18.09.2012, 20:27
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Boot Infos

Hallo

Zitat:
Zitat von Hubert_69 Beitrag anzeigen
CE B, wird sicher erst interessant wenn man einen Vericherungsschaden hätte
Es hilft sicherlich bei der Argumentation, falls man auf offenem Wasser einen Vollkaskoschaden hat.
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Aber erstens ist die Wahrscheinlichkeit für Unfälle in Küstennähe eher höher (Untiefen, dichterer Verkehr, evtl brechende Wellen wegen geringer Wassertiefe)

Und zweitens ist der Kaskoversicherung das Fahrgebiet bekannt und schriftlich im Vertrag enthalten.
Wenn in diesem Gebiet tatsächlich ein Vollkaskofall eintreten sollte und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (Wetterbericht eingeholt und beachtet, Boot+Ausrüstung in einem technisch guten Zustand),
dann würde ich es notfalls durchaus auf einen Prozess ankommen lassen.

Kennt jemand aus erster Hand einen Fall,in dem es wegen zu geringer CE-Kategorie zu einer Zahlungsverweigerung gekommen ist?
Das geistert immer als Argument für eine höhere Kategorie durch die Bootsfahrerkreise, aber ich habe noch nie von einem konkreten Fall gelesen.
Bis dahin fühle ich mich mit CE-C gut genug gerüstet

Viele Grüße,

Oliver
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