Altersbeschränkungen in Österreich, soferne keine Befähigungsausweise vorgeschrieben sind:
1) Motorfahrzeuge:
a) mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 KW die Vollendung des 16. Lebensjahres (ab 4,4 KW ist ein Schiffsführerpatent vorgeschrieben)
b) mit elektrischen Maschinenantrieb mit einer Antriebsleisung von weniger als 500 W die Vollendung des 12 Lebensjahres.
2) Segelfahrzeuge:
a) die Vollendung des 14 Lebensjahres
b) die Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn alle an Bord befindlichen Personen Schwimmwesten während der Fahrt angelegt haben
3) Ruderfahrzeuge:
die Vollendung des 12. Lebensjahres
4) Segelbrettern
die Vollendung des 12 Lebensjahres
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