Hallo Freddy,
warum soll das Schwierigkeiten geben? Es gibt keinerlei Unterschiede bei etwaigen Beschränkungen zwischen 6 und 8 PS. Wenn das Boot für 8 PS zugelassen ist und Du die 8 PS bei der Versicherung angibst, ist alles ok.
Solltest halt versuchen, keinen Schwimmer zu erwischen, denn trotz allem wir die Schuld am Unfall eher beim Bootslenker als beim Schwimmer gesucht.
Grüße
Max
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird. 
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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