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Alt 07.11.2012, 21:00
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MaxB MaxB ist offline
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...stimmt fast alles. Nur angeben musst Du die Leistung eben, denn das ist Bestandteil des Vertrags. Wenn das abweicht (im Prinzip auch nach Unten), kann die Versicherung Ungültigkeit geltend machen.
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird.
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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