Zitat:
Zitat von trolldich
Heut' ist mal wieder was passiert, dass ich Euch nicht vorenthalten will. Passt hervorragend zu meinem Mitarbeiterthread.
Heute hatte ich auf meinem Geschäftskonto 3 Rückläufer mit dem Vermerk "Kontodeckung nicht ausreichend".
Ich also erst mal durchgestartet und den Mann des Vertrauens beim größten deutschen Kreditinstitut angerufen, der mir mitteilte, dass auf dem Geschäftskonto eine Pfändung vorläge. Wer kann direkt in's Konto pfänden? Richtig Finanzamt!
Also als nächstes direkt mal den zuständigen Sachbearbeiter angerufen.
Und was jetzt kommt bezieht sich auf eine Umsatzsteuersonderzahlung mittleren 5!!! stelligen Bereichs:
Wir hatten im Centbereich einen Zahlendreher. Anstelle 82 Cent haben wir 28 Cent überwiesen.
Die Differenz von 54 Cent hätte er mehrfach angemahnt und wir wären seiner Aufforderung nicht nachgekommen! Deshalb hätte er das Konto gepfändet und wir sollten die Differenz überweisen damit er die Pfändung aufheben könne.
Bin mir nicht sicher ob ich auswandern, heulen oder vorbei fahren und ihm ein's auf's Maul hauen soll.
Ist das norma in Deutschland
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Ich wär mir da auch nicht so sicher, aber eine aufs Maul tät mir/dir persönlich am besten glaube ich.....hmmmm


lg reini