Moin Erich,
vorab mein aufrichtiges Beileid und viel Kraft in dieser dunklen Zeit!
Leider hast Du in so einem Fall immer nur Ärger und bürokratischen Aufwand ohne Ende. Wie Klaus schon schreibt ist es immer ganz wichtig das Erbe vor Gericht auszuschlagen, solange nichts für Dich zu erwarten ist. Nur dann kannst Du auch die Kosten der Bestattung unter Umständen ablehnen.
Wir hatten etwas ähnliches letztes Jahr mit der Halbschwester meiner Schwiegermutter, zu der aber gar kein Kontakt bestand. Da flatterte eine Zahlungsaufforderung der Satdt Unna bei uns ins Haus, dass wir die durch die Stadt bestellte Beerdigung zu tragen haben. In Nordrheinwestfalen ist es wohl so geregelt, dass die Kosten bis zu Erben 2. Grades eingefordert werden können. In Bremen ist dies aber nicht zulässig, so dass aber erst einmal ein Anwalt zurück schreiben musste etc. und wir auch das Erbe ausschlagen mussten.
Die Krankenkasse übernimmt KEINE Beerdigunskosten, es sei denn es ist eine besondere Police mit einer eingebundenen Sterbeversicherung. Es gibt aber sehr wohl ein geringes Sterbegeld, was aber die Bestattungskosten im Regelfall bei weitem NICHT deckt
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