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Alt 05.03.2013, 07:56
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Hallo Erich,

ich spreche jetzt nur für Dtld.:

Der Bestatter sollte folgende Aufgaben für dich erledigt haben:

Besorgung der Sterbeurkunden, wobei die für soziale Zwecke (Kirche, Rente, Krankenkasse) kostenfrei sind
Todesfallmeldung an die Krankenkasse/Pflegeversicherung; das Amt, welches den event. Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat; an das Geburts-, Heirats- und Sterberegister;
Abmeldung der gesetzl. oder priv. Rente.

Bei der kontoführenden Bank legst du eine Sterbeurkunde vor. Die ziehen sich eine Kopie. Das Vermögen des Nachlaßes wird zum Zeitpunkt des Todes festgestellt. Solltest du eine Vollmacht über den Tod hinaus haben, kannst du weiterhin darüber verfügen, mußt allerdings den Erben darüber Rechenschaft ablegen. Weiterhin solltest du alle Kontoauszüge der letzten 13 Monate durchsehen. Nur so siehst du wo Geld her kommt bzw. hin geht. Lastschriften einfach zurückgehen lassen, wenn du keine Adresse für den Vorgang hast, die melden sich dann schon.

Grundsätzlich gilt, dass alle direkt in Verbindung mit dem Todesfall stehenden Kosten aus dem Nachlaß vor Verteilung des Nachlaß zu begleichen sind. Dies sind alle üblichen Kosten der Beeerdigung bis hin zum setzen und event. in 20 Jahren wieder abzuräumen des Grabsteines sowie die Grabpflege über diesen Zeitraum. Hierzu gehören aber auch Leichenschmaus, Fahrt- und Telefonkosten, Kosten für einen schwarzen Anzug, etc.

Sollten die Beerdigungskosten höher als der Nachlaß sein, so kannst du die Differenz als Sonderausgabe bei deiner Steuer geltend machen. Die Auslagen kannst du dir von den Erben bzw. von den Bestattungspflichtigen zurück holen. Gesetzestexte hierzu müsste ich raussuchen.

So, das war's in Kürze.

Erich, wenn du noch Fragen hast schicke mir eine PN, ich gebe dir dann meine Telefonnummer.
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Gruß Michael

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