Hallo zusammen, schaut euch mal bitte diese Positionslampen an:
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Ich habe obige Batterieleuchten auch bei Bauhütte gesehen in der Maritimabteilung. Nun heißt es ja, das man in Notfällen, von den gesetzlichen Vorschriften abweichen kann. Nun, wie sieht es aus, wenn ich mich mit meiner Törnplanung verschätzt habe und die Lichterführung ansteht um weiter zu fahren. - Oder das Wetter schlägt unerwartet um und man hat unsichtiges Wetter mit Lichterführung. Darf man dann mit diesen Leuchten ohne BSH seine fahrt weiter fortführen um ans Ziehl zu kommen?
Vielen Dank für eure Antworten und evtl. Tipps!