Zitat:
Zitat von Bäriger
Wieso ? Zumindest darf die Ladung in D doch bis 1m überstehen ohne weitere Kennzeichnung !
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Hallo Wolfgang,
soweit teilweise richtig, aber nur gültig für D, aber das Nummernschild darf dabei nicht abgedeckt werden wie es hier der Fall ist. Im Ausland müssen aber teilweise auch bei weniger als 1,5 m überstehende Ladung abgesichert werden mit speziellen Warnschildern oder auch des Nachts mit roter zusätzl Lampe, so in A z.Bsp. In Italien darf keine Ladung die Lichtleiste von Bootsanhängern überragen.
Gebremste Bootsanhänger haben deswegen eine besonders verstärkte weit herausziehbare Halterung der Lichtleiste. Das sollte man immer nutzen, denn es erhöht die Sicherheit insbesondere durch die seitlichen aufrechten und federnden äußeren Begrenzungsleuchten, die man weiß von vorne und rot von rückwärts im Verkehr gut mitbekommt.