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Zitat von Robert29566
Hallo,
nachdem wir auch bequemer werden, wurde ein Schlauchi mit Motor angeschafft. 2,7 mtr und 6PS.
So wie ich das erlesen habe, sind in HR zulassungspflichtig:
Schlauchboote ab 3,00mtr. oder Boote unter 3,00mtr. mit mehr als 5KW.
Ist das richtig so?
Versichert ist es sowieso....
Gruss
Robert
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Nicht zulassungspflichtig aber bei einem Urlaubsgast unbedingt eine heimische Bootszulassung um das Eigentum nachweisen zu können in HR, und die vorgeschrieben Haftversicherung für HR nicht vergessen.
Aber obacht, der Junior braucht einen Bootsführerschein in HR, denn in HR dürfen motorisierte Boote nur von Führerscheininhabern gefahren werden, wenn kein befähigter Skipper mit an Bord ist. Das gilt auch für die Führerscheinfreien Motoren aus D.