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Alt 22.07.2013, 11:20
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo

Zitat:
Zitat von manhattan Beitrag anzeigen
warum wird dann die Elbe nicht auch ausgenommen und was ist mit dem Wesel Datteln Kanal und warum nicht gleich alle fließenden Gewässer?
Weil da keine weiteren Staaten mit am Tisch sitzen und abnicken müssen.
Beim Rhein dagegen schon

"...Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann..."
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Ansonsten kann ich auch nur dazu raten die SBF Binnen Theorie abzulegen.
Kostet nicht viel und alles ist gut.

Viele Grüße,

Oliver
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