Hallo Erich,
bei einer GmbH, wenn sie tatsächlich nicht mehr existiert, dh bereits liquidiert wurde, ist nichts mehr zu holen.
Der Handwerker, der hier Murks gemacht hat, hat ja eben aus haftungsrechtlichen Gründen diese Rechtsform gewählt. Und eine GmbH haftet nur mit ihrem Vermögen - und nach Liquidation gibt es keins mehr.
Wenn der Betreuer es unterlässt, Gelder einzuziehen, so macht er sich seinerseits haftbar. Wenn sich das Geld beim Mieter nicht mehr einziehen lassen sollte, müsste der Betreuer in Regress genommen werden können - zur Not muss er das über seine Haftpflichtversicherung abrechnen.
Ob sich das allerdings lohnt, darum lange zu streiten...
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Viele Grüße aus Passau
Klaus
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