Ich wuerde lesen. dass Wohnmobile bis 3,5to in Kategorie 2a gehoeren aber das ist meine Interpretation. Ansonsten macht es ja keinen Sinn Wohnmobile extra zu erwaehnen.
Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge
mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste
Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht
3.500 kg nicht überschreitet, mit
Anhängefahrzeug oder ohne.
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Schoene Gruesse aus Rosenheim
Franz
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