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Zitat von Vodies
Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge
mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste
Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht
3.500 kg nicht überschreitet, mit
Anhängefahrzeug oder ohne.
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Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängefahrzeug oder ohne.
oder:
- Wohnmobile und
- zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängefahrzeug oder ohne
oder
- Wohnmobile und
- zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste Achse bis 1,30 m,
deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängefahrzeug oder ohne