Einzelnen Beitrag anzeigen
  #11  
Alt 29.03.2014, 19:18
preirei
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Camelot Beitrag anzeigen
... Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht.....
Na dann brauchst du ja nur eine Haftpflichtversicherung, dann wird's gehen!
Mit Zitat antworten