hi roman!
ja, da gibts vorschriften.
Zitat:
Das amtliche Kennzeichen muss dauerhaft und ohne Verzierung in weißer Schrift auf dunklem Grund oder schwarzer Schrift auf hellem Grund ausgeführt werden. Die Schrifthöhe beträgt 150 Millimeter, die Schriftstärke 20 Millimeter. Das Kennzeichen muss an beiden Seiten des Fahrzeuges an der Bordwand oder an den Aufbauten befestigt werden. Auf Wasserstraßen ist eine zusätzliche Befestigung auf dem Deck oder auf einem festen Dach der Aufbauten erforderlich.
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https://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/wasserrecht/schifffahrt/binnenschifffahrt.html
das ist jetzt die seite von der ma58, also für wien. in den anderen bundesländern gelten aber die selben regeln.
lg martin