Hallo Jeronimo,
das was Du hier sagst ist juristisch nicht belegbar.

Und meiner Bitte welche deutsche Versicherung Dir diese Haft-Schadensdeckung gegenüber Dritten in Norwegen zusagt bist Du auch nicht nachgekommen.
Es geht nicht darum das Du SBF-See-pflichtig in Norwegen bist bei 20 PS Outborder, sondern darum das Du eine deutsche Versicherung hast, die im Schadensfall nur nach deutscher Rechtslage regulieren würde, und da bist Du führerscheinpflichtig.
Als Resident in Norwegen würden Dir alle Möglichkeiten nach norwegischen Recht offen stehen. Das wäre mein juristischer Kommentar zu Deiner Darstellung.