Steuerrechtlich gilt ein Fahrzeug als neu, auch wenn es schon eine gewisse Zeit in den Verkehr gebracht wurde. Dann wurde ja schon die Umsatzsteuer im Kaufland bezahlt.
Unabhängig davon ist ein Fahrzeugkäufer bei einem "innergemeinschaftlichen Erwerb" eines Fahrzeuges verpflichtet, die Steuer in Deutschland zu entrichren. vgl. hier: (
Um Links zu sehen, bitte registrieren in Nr. 12 (analoges gilt auch für Schiffe (=Boote > 7,50 m))).
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann im Kaufland (und nur dort) die Umsatzsteuerrückerstattung beantragt werden. (vgl. hier:
Um Links zu sehen, bitte registrieren).
Dieses Procedere entfällt natürlich, wenn man direkt beim Händler kauft, da dann im Kaufland die landeseigene Umsatzsteuer gar nicht in Rechnung gestellt wird.
Wie gesagt gilt das erst bei Booten ab/über 7,50 m Länge