Ich habe den Bericht auch gesehen/gelesen und was mir dabei etwas seltsam aufstøsst.....
KEIN Staatsanwalt schickt einen Strafbefehl über 4500,-€ plus 6 Monate Fahrverbot, wenn ein Fahrer ganz einfach von seinen Sonder- und Wegerechten gebrauch gemacht hat.
Da muss wohl etwas mehr geschehen sein, eventl. gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr + mehrfache Nötigung, vielleicht sogar mit Unfallfolge.
Außerdem hatte der Notarzt bereits die Gelegenheit, sich dazu zu äußern und genau da muss er wohl irgendwas falsch gemacht haben..........