(4) Anker aus Gusseisen sind nicht zulässig.
Laut Verordnung sind Anker aus Gusseisen nicht zulässig!
Und sind nicht die weit verbreiteten Klappanger aus Gusseisen, den bei meinem ist eine Gussnaht zu sehen!
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Das heist alle in Österreich zugelassenen Boote die so einen Klappanker verwenden, haben bei einem Versicherungsfall ein Problem, wenn der Anker bricht!
Oder auch mit der Schiffspolizei, den laut Verordung sind dann diese Anker nicht zulässig, ist genau so wie wenn ein zu kleiner Feuerlöscher, oder nicht gewartet, oder die Ankerleine zu kurz ist, oder die Buchstaben und Zahlen der Bootsnummer nicht die richtige Grösse haben, oder keine Bootshaken an Bord ist...
Ist so wie beim Auto mit dem Verbandszeug, und den Warnwesten usw.
Berny was machst du bei so einem Fall?