Zitat:
Zitat von Berny
Ich würde da mehr Wert auf die Bestimmung Abs 3 "das Gewicht kann auf 2 Anker aufgeteilt werden" legen.
....................oder einen 2 und 6 Kilo Anker verwenden.
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Berny jetzt zeig ich dir den Text, wo steht das du eben bei 8Kg Ankervorschrift eben nicht auf 2 und 6 Kg Anker aufteilen kannst, und das gilt auch für Sportfahrzeuge.

also wenn du dann mir schreibt, ich soll alles lesen, dann solltest du das auch.
Ausrüstung von Sportfahrzeugen
Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen an Bord von Sportfahrzeugen mindestens vorhanden sein:
a)ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 LOA; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind,
darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen. Diese Ankermasse darf unter sinngemäßer Anwendung von Artikel 10.02 Abs. 2 der Anlage 3 vermindert werden;
b)entweder
eine oder zwei Ankerketten mit einer Länge [m] von mindestens 0,5 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA und eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 4 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA
oder eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 5 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA