So. Aussage WSA DU:
CE-Bescheinigung wird in JEDEM Fall benötigt für Baujahr ab 15.06.1998. Und zwar für die Anmeldung UND es muss diese auch mitgeführt werden, die WSP KÖNNTE diese ja mal sehen wollen, auch wenn unwahrscheinlich. Nichtvorhandensein wäre hier wohl eine Ordnungswidrigkeit.
VOR o.g. Datum reicht zur Anmeldung ein simpler Kaufvertrag.
Der alte IBS oder Versicherungsbescheinigung reicht nicht aus, wir brauchen IMMER diese Konformitätserklärung.
Zitat Ende. Hab ich da ne Korinthen*****rin erwischt?
edit: noch ein Telefonat mit dem ADAC: denen würde, falls der CE Wisch fehlt, ne Kopie von nem alten Registrierausweis reichen. Versicherungsbescheinigung reicht auch denen allerdings nicht als Nachweis.
Naja, nu bin ich schlauer und werd gleich mal schauen, was der VK so an Unterlagen da hat.
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