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Alt 01.04.2015, 00:10
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Gutgläubig erworbenes Diebesgut kann beispielsweise in Russland nicht zurück verlangt werden. „Das kann schon ziemlich frustrierend sein“, weiß Flindt aus eigener Erfahrung zu berichten. So hat sein Schadenteam durch intensive Fahndungsarbeit eine gestohlene Motoryacht auf Seengewässern bei Moskau wiedergefunden. Obwohl einwandfrei nachgewiesen werden konnte, dass es sich um das gesuchte Objekt handelt – in den Papieren stand sogar noch der alte Schiffsname – sind Pantaenius aufgrund der russischen Rechtslage die Hände gebunden. „Da der jetzige Besitzer belegen konnte, dass er das Schiff tatsächlich gutgläubig von einem Händler – der natürlich nicht mehr aufzufinden ist – erworben hat, haben wir keine Möglichkeit, das Schiff zurückzubekommen.“

Wenn sie in Russland ist hast Pech gehabt!

Es gibt viel Beispiele!
Deutsches Recht ist besser, nur bleibt sie meist nicht in Deutschland, die Yacht die gestohlene!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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