Wenn ich das Richtig verstehe, wäre es erforderlich/hilfreich, wenn Du von Deiner Straßenverkehrsbehörde eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis vom Sonntagsfahrverbot erhältst...
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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