Zitat:
Zitat von el greco
Wenn ich das Richtig verstehe, wäre es erforderlich/hilfreich, wenn Du von Deiner Straßenverkehrsbehörde eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis vom Sonntagsfahrverbot erhältst...
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Ich schrieb ja, hier bei uns in NRW gibt es da keine Probleme da fällt die Kombi nicht unter das Sonntagsfahrverbot.
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