Vielleicht habe ich ja ein falsches Rechtsverständnis. Unser User KlausB könnte helfen.
Ich gehe immer davon aus: Die StVO ist zwingendes, öffentliches Recht. Ein Bundesgesetz, welches eigentlich nicht beugbar ist. Ich kann die Wikipedia Zitate gar nicht glauben. Wie kann das gehen?
Klaus, liest du hier noch mit????
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen
Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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