Zitat:
Zitat von roehrig
...Ich gehe immer davon aus: Die StVO ist zwingendes, öffentliches Recht. Ein Bundesgesetz, welches eigentlich nicht beugbar ist. Ich kann die Wikipedia Zitate gar nicht glauben. Wie kann das gehen? ...
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Moin,
es geht um die möglichen Ausnahmen. Daher heißt es ja auch Ausnahmegenehmigung. Ohne gäbe es z.B. keine Schwertransporte und damit z.B. keine Windenergie, zeitweise leere Regale in den Supermärkten usw.