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Alt 11.07.2015, 09:54
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Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Dann hattest du aber mit Sicherheit 6 Sitzplätze eingetragen...
Wenn die hinteren ausgetragen sind beim Double Cab wird auch der als LKW besteuert .

Hätte die Woche fast einen passenden gehabt, hat mir aber jemand vor der Nase weggeschnappt.
Unser Finanzamt hier fordert, nachdem ich Einspruch eingelegt hatte:

- Sitzplätze max. 3 Plätze, die hinteren Scheiben nicht verglast,hintere Sitzaufnahme nachweisbar verschweisst

- selbst wenn die Fahrgastzelle kleiner ist wie die Ladefläche,Argument zieht nicht mehr

- Gewerbenachweis erwünscht, die sind da sehr kreativ

Die Finanzämter sind da sehr unterschiedlicher Auffassung, ich krieg es ja auch von der US Pickup Szene mit, brauchst viel Wohlwollen vom Beamten.
Mir war es dann egal, war ja eh Betriebsaufwand, insofern absetzbar....
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LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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